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Das Jobcenter Stendal bietet Ihnen verschiedene Geldleistungen zur Unterstützung an. Diese finanziellen Hilfen können Sie bequem online über jobcenter.digital beantragen.


Unsere Leistungen rund ums Geld

Das Jobcenter Stendal unterstützt Sie mit finanziellen Leistungen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dazu gehören beispielsweise das Grundsicherungsgeld, Zuschüsse zu Unterkunft und Heizung sowie einmalige Beihilfen. Ziel ist es, Ihnen den Weg zurück in die Beschäftigung zu erleichtern. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten auf den Seiten des BMAS.


Hier gibt es bereits umfangreiche Informationen zu:

Regelleistung

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.

Bildung und Teilhabe

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Gefördert werden können bspw.:

  • Schulausflüge und Klassenfahrten

  • Schülerbeförderung

  • Nachhilfe

  • Schulbedarf

  • Mittagsverpflegung

  • Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Unterstützung bei der Antragsstellung gibt’s hier

Kosten der Unterkunft

Im Rahmen der Grundsicherung können wir Ihre angemessenen Miet- und Heizkosten nach individueller Prüfung übernehmen. Als einmalige Beihilfe prüfen wir auch die finanzielle Unterstützung bei Ihren Kosten einer Wohnungserstausstattung.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Landkreises Stendal.

Mehrbedarfe

Die Gewährung von Mehrbedarfen bietet eine zusätzliche Unterstützung, wenn Sie sich in besonderen Lebenssituationen befinden, wie zum Beispiel bei:

  • Schwangerschaft

  • Alleinerziehung

  • krankheitsbedingt kostenaufwendiger Ernährung 

  • erforderlicher Warmwasseraufbereitung.

Einmalige Leistungen

Einmalige Leistungen können erbracht werden für:

  • Erstausstattung für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten

  • Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt

  • Anschaffung und Reparatur von Orthopädischen Schuhen, Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete therapeutischer Geräte

 


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