Barrierefreiheit
Wir sind barrierefrei.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jobcenter-stendal.de veröffentlichte Webseite des Jobcenters Stendal.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im Juli 2020 durchgeführt wurde.
Leichte Sprache.
Texte in leichter Sprache sind Pflicht für Internet-Seiten von Behörden. Behörden sind zum Beispiel: Ämter und Rathäuser. Die Pflicht für Texte in Leichter Sprache steht seit 2011 in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
die Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung. Die Abkürzung ist: BITV 2.0
Die BITV 2.0 ist das 1. Gesetz in Deutschland, das sagt: Texte in Leichter Sprache sind Pflicht.
Die Texte in einfacher Sprache haben auch längere Sätze. Schwere Wörter können in einfacher Sprache vorkommen. Diese schweren Wörter müssen nicht immer erklärt werden. Texte in einfacher Sprache müssen nicht geprüft werden.
Als Jobcenter Stendal sind wir bemüht, unseren Internetauftritt so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Hierzu zählt ebenfalls die sogenannte leichte Sprache. Wir sind bemüht, die transportierten Inhalte so einfach und so kurz wie möglich zu erklären. Sollten Sie dennoch etwas nicht verstehen, sprechen Sie uns an.
Barrieren melden. Feedback geben.
Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Sie wünschen Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder möchten uns Feedback geben? Rufen Sie uns gern an.
Ihr Kontakt zu uns.
Jobcenter Stendal
Stadtseeallee 71
39576 Hansestadt Stendal
Tel.: 03931 640 826
Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte
Schlichtungsverfahren.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Sie können die Schlichtungsstelle auch direkt kontaktieren unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.